volljährig

volljährig
Jahr:
Das gemeingerm. Substantiv mhd., ahd. jār, got. jēr, engl. year, schwed. år geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen – vgl. z. B. awest. yārə »Jahr«, griech. hō̓ra »Jahr‹eszeit›, Tageszeit, Stunde« ( Horoskop und Uhr) und russ.-kirchenslaw. jara »Frühling« – auf idg. *i̯ēro-s zurück. Die Bedeutung des idg. Wortes ist nicht sicher bestimmbar. Falls idg. *i̯ēro-s eine Substantivbildung zu der Wurzelform *i̯ā-, *iē- der Wurzel *ei- »gehen« (vgl. eilen) ist, bedeutete es ursprünglich etwa »Gang (der Sonne?); Lauf, Verlauf«. – In altgerm. Zeit spielte das Wort eine untergeordnete Rolle, weil der unter »Winter« (s. d.) behandelte Name der Jahreszeit früher auch »Jahr« bedeutete und Zeitspannen und Lebensjahre vorwiegend nach Wintern gezählt wurden. – Abl.: jähren, sich »ein Jahr her sein« (17. Jh.; mhd. jæ̅ren, jāren bedeutete dagegen »mündig, alt werden; alt machen; auf-, hinhalten«, beachte auch bejahrt und verjähren); jährig veraltet für »ein Jahr alt«, heute nur noch als 2. Bestandteil in Zusammensetzungen wie einjährig, minderjährig, volljährig (mhd. jæ̅rec, ahd. jārig); jährlich (mhd. jæ̅rlich, ahd. jārlīh); Jährling »ein Jahr altes Tier« (mhd. jæ̅rlinc »einjähriges Fohlen«). Zus.: Jahrbuch (17. Jh.; zunächst Plural als Lehnbildung von lat. annales); Jahrgang (mhd. jārganc »Jahreslauf; Ereignisse im Jahre«; in nhd. Zeit »was in einem Jahre hervorgebracht wird«); Jahrhundert (17. Jh.); Jahrmarkt (mhd. jārmarket, ahd. iārmarchat); Jahreszeit (17. Jh.). Siehe auch den Artikel heuer.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • volljährig — volljährig …   Deutsch Wörterbuch

  • volljährig — Adj. (Mittelstufe) zur Vornahme von Rechtsgeschäften berechtigt, Gegenteil zu minderjährig (oft das 18. Lebensjahr) Beispiel: Er wird am 29. März volljährig. Kollokation: volljähriger Bürger …   Extremes Deutsch

  • Volljährig — Vólljährig, adj. et adv. seine völlige Anzahl von Jahren habend. Man gebraucht es nur in engerer Bedeutung, besonders in den Rechten, so wie großjährig, für mündig, die zur eigenen Verwaltung seiner Angelegenheiten in den Gesetzen bestimmte… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • volljährig — ↑majorenn …   Das große Fremdwörterbuch

  • volljährig — ausgewachsen; mündig; erwachsen; reif * * * voll|jäh|rig [ fɔljɛ:rɪç] <Adj.>: nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt /Ggs. minderjährig/: sie braucht die Erlaubnis ihrer Eltern, weil… …   Universal-Lexikon

  • volljährig — erwachsen, mündig; (veraltend): großjährig; (Rechtsspr. veraltet): majorenn. * * * volljährig:⇨mündig volljährigmündig,erwachsen,großjährig;veraltet:majorenn …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • volljährig — vọll·jäh·rig Adj; nicht adv, Jur; in dem Alter, ab dem man z.B. wählen und ohne die Erlaubnis der Eltern heiraten darf ↔ minderjährig <volljährig sein> || hierzu Vọll·jäh·rig·keit die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Volljährig — Die Volljährigkeit bzw. Mündigkeit, selten (besonders in Österreich) auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 3… …   Deutsch Wikipedia

  • volljährig — vọll|jäh|rig …   Die deutsche Rechtschreibung

  • erwachsen — volljährig; ausgewachsen; mündig; reif * * * 1er|wach|sen [ɛɐ̯ vaksn̩], erwächst, erwuchs, erwachsen <itr.; ist: (aus etwas) allmählich hervorgehen, sich bilden, entstehen, sich entwickeln; sich ergeben: daraus kann ihr nur Schaden erwachsen;… …   Universal-Lexikon

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